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Nachbarschaftsstreit
Wer gibt mir Recht?

Ob zu laute Musik, bellende Hunde, zu hohe Hecken oder Bäume – wir helfen Ihnen Ihre Nachbarrechte durchzusetzen

Rechtsanwaltskanzlei
Mag. Domenique Schöngrundner

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Wir helfen Ihnen bei Streitigkeiten mit dem Nachbarn oder Vermieter gerne weiter





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Streit mit dem Nachbarn? Wir regeln das!

Der Konflikt mit den Nachbarn zählt zu den häufigsten Streitfällen vor Gericht. Ob zu laute Musik, bellende Hunde, zu hohe Hecken und Bäume oder Immissionen in Form von Wasser. Die Streitpunkte sind vielzählig und oftmals komplex.

Lärmbelästigung
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Lärmbelästigung

Ob bellende Hunde, jammernde Katzen, der Start des Rasenmähers oder aber laute Musik – diese Gründe führen nicht selten zum Streit mit dem Nachbarn. Sie fühlen sich in Ihrer Ruhe gestört, aber dieser will es einfach nicht einsehen.

Bestialischer Gestank
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Bestialischer Gestank

Sie können nicht einmal das Fenster öffnen, ohne dass Ihnen ein unangenehmer Geruch entgegenkommt? Ob intensiver Zigarettenrauch, Vermüllung oder ein anderwertig unzumutbarer Gestank aus der Nachbarswohnung macht Ihnen zu schaffen?

Grundstücks-Streitigkeiten
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Grundstücks-Streitigkeiten

Weitere Konfliktpunkte zwischen Nachbarn betreffen oft die Bepflanzung von Bäumen und teils wuchernden Sträuchern an der Grundstücksgrenze. Aber auch im landwirtschaftlichen Bereich kommt es oft zu Grenzstreitigkeiten.

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So setzen Sie den Nachbarschafts-Streitigkeiten ein Ende

Wenn Sie auch von Ihrem Nachbarn gestört werden, so ist dies kein Einzelfall. Nachbarschaftsstreitereien sind beim Gericht an der Tagesordnung. Sie haben auch ein Recht auf Ruhe in Ihren eigenen vier Wänden.

Lärmbelästigung

Lautstarke Ruhestörung des Nachbarn

Der Konflikt mit den Nachbarn zählt zu den häufigsten Streitfällen vor Gericht. Ob zu laute Musik, bellende Hunde, zu hohe Hecken und Bäume oder Immissionen in Form von Wasser. Die Streitpunkte sind vielzählig und oftmals komplex.

 

Als Nachbar können Sie Ihre Nachbarrechte gegen den unmittelbaren Störer oder den Vermieter der Wohnung sowie den Eigentümer der Liegenschaft durchsetzen. Die Geltendmachung bedarf einer präzisen und umfassenden Vorbereitung. So sollten beispielsweise wegen massiver Lärmbeeinträchtigung Lärmprotokolle geführt werden, die Ihnen gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt die Rechtsdurchsetzung erleichtern.

Gestank und unangenehme Gerüche

Es stinkt zum Himmel

Zur zentralen Bestimmung im Nachbarrecht zählt § 364 ABGB. Diese gewährt Ihnen die Abwehr von unzulässigen Immissionen (Einwirkungen) vom Nachbargrundstück oder der Nachbarwohnung. Das Gesetz nennt hier beispielsweise Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung als Immissionen. Diese Aufzählung ist aber nicht abschließend. Daneben können noch andere Belästigungen als Immissionen geltend machen. Sie haben gegen den Störer einen Unterlassungsanspruch (Untersagung).

Handelt es sich um eine mittelbare Zuleitung von Immissionen müssen diese einen gewissen Schwellenwert erreichen. Die unmittelbare Zuleitung von Immissionen ist jedenfalls unzulässig. Ob es sich um mittelbare oder unmittelbare Zuleitung handelt klären Sie vorab in einem Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt.

Grundstücksübertretung

Bäume, Pflanzen und Hecken wuchern

Konfliktpunkte zwischen Nachbarn betreffen oft die Bepflanzung von Bäumen und Sträuchern in Grenznähe. Sollten Äste und Wurzeln von Bäumen auf das Nachbargrundstück überhängen oder hinüberreichen ist der beeinträchtigte Nachbar berechtigt, diese auf eigene Kosten zu entfernen. Dabei müssen Sie die Pflanze aber fachgerecht und schonend behandeln. Grenzstreitigkeiten zwischen Grundeigentümern spielen vor allem im landwirtschaftlichen Bereich noch eine Rolle.

Hier haben Sie als Eigentümer das Recht bei einer unkenntlichen Grenze die Grenzfestsetzung oder Grenzerneuerung zu begehren. Bei Streitigkeit der Grenze können Sie auch die Grenzberichtigung beantragen.

Baurecht und Wegerecht

Baurecht, Geh- und Fahrrecht

Bestehen Wegerechte an Ihrem Grundstück (Geh- und Fahrrechte) oder werden diese behauptet, kann daraus ebenfalls ein Rechtsstreit entstehen. Dienstbarkeiten sind meist im Grundbuch eingetragen, wobei eine Auslegung aus der vertraglichen Formulierung den Umfang des Rechts bestimmt. In einem behördlichen Bauverfahren Ihres Nachbarn haben Sie ebenfalls Parteistellung und subjektiv-öffentliche Nachbarrechte. Die Parteistellung ist dabei nicht auf die unmittelbar angrenzenden Grundstücke beschränkt. Sie müssen Ihre Einwendungen gegen das Bauvorhaben bis spätestens einen Tag vor der mündlichen Bauverhandlung schriftlich bei der Behörde einreichen oder bei der Bauverhandlung mündlich zu Protokoll geben.

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Welche Rechte habe ich bei einem Nachbarschafts-Streit?

Versuchen Sie zuerst sich mit dem Nachbarn außergerichtlich zu einigen. Ist dies allerdings nicht möglich, protokollieren Sie die Vorgänge so gut es geht mit (Fotos, Videos, Notizen mit Datum / Zeit, Telefongespräche). Wir helfen Ihnen weiter.

Als Nachbar können Sie Ihre Nachbarrechte gegen den unmittelbaren Störer oder den Vermieter der Wohnung sowie den Eigentümer der Liegenschaft durchsetzen. Die Geltendmachung bedarf einer präzisen und umfassenden Vorbereitung. So sollten beispielsweise wegen massiver Lärmbeeinträchtigung Lärmprotokolle geführt werden, die Ihnen gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt die Rechtsdurchsetzung erleichtern.

Zur zentralen Bestimmung im Nachbarrecht zählt § 364 ABGB. Diese gewährt Ihnen die Abwehr von unzulässigen Immissionen (Einwirkungen) vom Nachbargrundstück oder der Nachbarwohnung. Das Gesetz nennt hier beispielsweise Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung als Immissionen. Diese Aufzählung ist aber nicht abschließend. Daneben können noch andere Belästigungen als Immissionen geltend machen.

Streit mit den Nachbarn? Wir beraten Sie und klären Sie auf.

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Mag. Domenique Schöngrundner

Wichtiges auf einen Blick

In einem kostenlosen Erstgespräch bei Ihrem Rechtsanwalt bekommen Sie einen Überblick über Ihre Rechte.

§ 364 ABGB. Diese gewährt Ihnen die Abwehr von unzulässigen Immissionen (Einwirkungen) vom Nachbargrundstück oder der Nachbarwohnung

Gegen die erstmalige Störung kann auch eine Besitzstörungsklage erhoben werden.

Auf Grund der kurzen Frist für die Klagserhebung von 30 Tagen nachdem Sie Kenntnis von der Störung erlangt haben ist eine rasche Kontaktaufnahme mit Ihrem Rechtsanwalt notwendig.

Als Nachbar können Sie Ihre Nachbarrechte gegen den unmittelbaren Störer oder den Vermieter der Wohnung sowie den Eigentümer der Liegenschaft durchsetzen.

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  • Lärmbelästigung
  • Gestank / Geruchsbelästigung
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